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   FG Düsseldorf, 19.02.1997 - 8 K 215/94 Verk   

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https://dejure.org/1997,13964
FG Düsseldorf, 19.02.1997 - 8 K 215/94 Verk (https://dejure.org/1997,13964)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.02.1997 - 8 K 215/94 Verk (https://dejure.org/1997,13964)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Februar 1997 - 8 K 215/94 Verk (https://dejure.org/1997,13964)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 653
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Baden-Württemberg, 21.01.2002 - 3 K 73/99

    Kein Billigkeitserlass geschuldeter Einkommensteuer wegen Finanzierung des

    Die Behörde hat ihre Entscheidung im Einklang mit der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung in der finanzgerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z. B. das Urteil des Hessischen Finanzgerichts - FG - vom 15. November 1990 2 K 1576/89, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 642 sowie die Urteile des FG Düsseldorf vom 25. September 1996 16 K 6309/92, EFG 1997, 354 und vom 19. Februar 1997 8 K 215/94, EFG 1997, 653; das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. Dezember 1991 III R 81/89, BStBl II 1992, 303 sowie die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 9. Oktober 1986 1 BvR 1013/86, Steuer-Rechtsprechung in Karteiform - StRK - AO 1977 § 3 R 2; vom 26. Februar 1991 1 BvR 752/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1991, 722 , vom 26. August 1992 2 BvR 478/92, HFR 1993, 89 ) darauf gestützt, dass die Heranziehung zur Steuerzahlung nicht unter Berufung auf das Grundrecht der Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG ) vermieden werden kann.
  • FG München, 07.09.1998 - 13 K 4716/97
    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, daß Gewissensgründe auch nicht geeignet sind, einen Erlaß aus Billigkeitsgründen zu rechtfertigen (s. Urteil des FG Düsseldorf vom 19.2.1997 - 8 K 215/94, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1997, 653).
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